
Häufige Fragen (FAQ)
Sie möchten Ergotherapie bei uns beginnen und haben noch Fragen?
Kein Problem – hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um Verordnung, Ablauf, Kosten und Organisation.
Ob Sie selbst Patient sind oder Sie sich als Angehöriger informieren: Unser Ziel ist es, Ihnen den Start so einfach und transparent wie möglich zu machen.
Sollten Sie darüber hinaus noch etwas wissen wollen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit persönlich zur Verfügung. Telefonisch, per E-Mail oder direkt in unserer Praxis.


1. Brauche ich ein Rezept für Ergotherapie?
Ja. In der Regel wird Ergotherapie vom Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt (z. B. Neurologe, Orthopäde) verordnet. Die ärztliche Verordnung ist Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
2. Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Das hängt von der Verordnung ab.
In der Regel dauert eine Einheit:
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30 Minuten (motorisch-funktionell, Hirnleistungstraining)
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45 Minuten (sensomotorisch-perzeptiv)
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60 Minuten (psychisch-funktionell)
Die genaue Dauer (das Heilmittel) steht auf Ihrem Rezept.
*Bei der Blankoverordnung wird individuell, zusammen mit dem Patienten, die Therapiezeit gewählt.


3. Muss ich die Therapie selbst bezahlen?
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Gesetzlich Versicherte: Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Ab 18 Jahren fällt ggf. ein gesetzlicher Eigenanteil (10 % der Behandlungskosten + 10 € je Rezept) an.
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Privat Versicherte: Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Vertrag – bitte klären Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung.
4. Wie erhalte ich einen Termin?
Am einfachsten über:
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unser Kontaktformular
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einen Anruf während der Öffnungszeiten
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oder per E-Mail
Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten und finden gemeinsam einen passenden Termin.


5. Was passiert beim ersten Termin?
Beim Ersttermin schauen wir uns die Verordnung an, führen ein ausführliches Anamnesegespräch und starten ggf. mit ersten Tests oder Übungen. Bitte bringen Sie Ihr Rezept und – falls vorhanden – wichtige Vorbefunde mit.
6. Bietet ihr auch Hausbesuche an?
Ja, wenn sie ärztlich verordnet sind. Voraussetzung ist ein entsprechender Hinweis auf dem Rezept („Hausbesuch erforderlich“). Wir betreuen Patienten zu Hause oder in Einrichtungen in Magdeburg und Umgebung.


7. Was, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir den Termin neu vergeben können. Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen ohne triftigen Grund müssen wir laut §615 BGB privat in Rechnung stellen.
8. Welche Krankheitsbilder werden behandelt?
Wir behandeln u. a. in folgenden Fachbereichen:
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Neurologie (z. B. Schlaganfall, Parkinson, MS)
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Orthopädie / Handtherapie (z. B. Rheuma, Unfallfolgen)
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Pädiatrie (Kinderheilkunde)
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Psychiatrie (z. B. Depression, Angststörung)
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Geriatrie (Senioren mit Mobilitäts- oder Gedächtnisproblemen)
